Sprachstandserhebung

Einladung zum Elternabend

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.

1. Wann muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen?
Wenn Ihr Kind zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren ist,
muss es an der Sprachstandserhebung teilnehmen.
2. Muss mein Kind teilnehmen?
Ja, dieser Test ist Pflicht.
3. Gibt es Ausnahmen?
Ja. Ihr Kind muss nicht teilnehmen, wenn Sie bis spätestens 31.01.2026
eine der folgenden Bestätigungen erhalten.

Bestätigung einer

staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (Kita)
oder
Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE)
oder
Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT)
oder
Logopädischen Praxis.

✓ Bitte werfen Sie diese Bestätigung in den Briefkasten der
Grundschule.
Oder schicken Sie die Bestätigung mit der Post an die
Grundschule.
Oder geben Sie diese (im Original!) sofort persönlich an der
Grundschule ab.

Ihr Kind hat

• einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder
• eine Behinderung?

Dann sprechen Sie bitte sofort mit der Grundschule.

Die Grundschule prüft dann, ob Ihr Kind an der Sprachstandserhebung
teilnehmen muss.

4. Wann und wo findet die Sprachstandserhebung statt?

✓ Sie findet ab Februar 2026 statt.
✓ Die Grundschule schickt Ihnen eine Einladung mit Datum, Uhrzeit
und Ort.

5. Wer macht die Sprachstandserhebung mit meinem Kind? Wie
     sehen die Aufgaben aus?

✓ Eine Lehrerin oder ein Lehrer macht den kurzen Test mit Ihrem
Kind.
✓ Ihr Kind bekommt Aufgaben in vier Bereichen:

o Bilder zu Wörtern erkennen.
o Bilder zu Sätzen erkennen.
o Sätze vervollständigen.
o Sätze nachsprechen.

6. Wann bekomme ich das Ergebnis?

Sie bekommen das Ergebnis spätestens eine Woche nach dem
Test.

7. Warum gibt es die Sprachstandserhebung?

✓ Alle Kinder sollen in der Grundschule gut lernen können.
✓ Wenn Ihr Kind eine Deutsch-Förderung braucht, dann bekommt es
diese rechtzeitig vor Schulbeginn.
✓ Diese Hilfe bekommt Ihr Kind in einer Kita mit einem Vorkurs
Deutsch.
✓ Sie möchten das im Gesetz nachlesen?

➢ Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-
und Unterrichtswesen (BayEUG)

➢ § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern
(GrSO).

Weitere Informationen finden Sie unter
www.km.bayern.de/sprachstandserhebung